Mitbestimmung bei Eingruppierung
im öffentlichen Dienst geht es bei den Tarifverträgen,die dem BAT nachfolgen ,um die Mitbestimmung bei der Einordnung in die Vergütungsstufen
hierzu mehr ,wenn das nachfolgende angeklickt wird stufen-mb.doc
Dieser Eintrag wurde am 7.11.2011 um 16:10 verfasst und befindet sich in Betriebsverfassungsrecht. Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag über den Feed RSS 2.0 mitverfolgen. Antworten sind derzeit nicht möglich, aber Sie können einen Trackback-Link von Ihrer eigenen Seite setzen.