Pressemitteilung
Landgericht läßt Mieterhöhung in Hamburg St. Georg nicht zu
– Eine einzelne Birke macht noch keine gute Wohnlage aus –
Seit das Wohnen in St. Georg immer schicker und begehrter wird steigen die Preise für Wohnungen und Neuanmietungen werden für Familien und Normalverdiener unerschwinglich. Bei bestehenden Mietverhältnissen soll der Mietenspiegel die Mieter vor krassen Erhöhungen schützen.
Um dennoch eine deutliche Mieterhöhung für Wohnungen in der Straße Koppel durchzusetzen hat ein Vermieter versucht, diese mit dem Aufstieg der Straße von einer normalen Wohnlage zu einer guten Wohnlage zu begründen. Das Aus für diese Argumentation hat der Mietrechtsexperte Rechtsanwalt Manfred Alex in mehreren Verfahren vor dem Landgericht Hamburg erstritten.
Das Landgericht hat in seinen Entscheidungen vom 01.06.07 (Az: 311 S 102/06 und 311 S 126/06) klargestellt, dass die Merkmale einer guten Wohnlage in der Koppel nicht erfüllt seien. Eine gute Wohnlage werde geprägt durch straßenbildprägendes Grün, ein gepflegtes Straßenbild sowie eine ruhige Lage mit starkem Grünbezug.
Von diesen Merkmalen fand das Landgericht keines bei seiner Ortsbesichtigung vor.
Es handele sich um eine schmale Straße mit geringem Lichteinfall und einem nur geringen Baumbestand. Gegenüber der streitgegenständlichen Wohnung befinde sich zwar eine einzelne Birke, der nächste Baum und das nächste Grün ist jedoch weit entfernt. Ein Grünbezug der Straße sei nicht vorhanden.
Die ungleichmäßige Bebauung und das Vorhandensein mehrerer leer stehender stark renovierungsbedürftiger Häuser ergäben ein uneinheitliches, teilweise ungepflegtes Straßenbild.
Die Durchmischung mit Laden- Büro und Gewerbeflächen insbesondere das Vorhandensein von drei Autoreparatur-Werkstätten in unmittelbarer Nähe führen zu Stauungen wegen rangierender Fahrzeuge in der engen Straße und zu einer erheblichen Geräuschbelästigung.
Die Nachteile würden durch das Ansteigen der Bodenrichtwerte und die zentrale Lage in der Nähe des Hauptbahnhofes nicht ausgeglichen.
Die mit der Einordnung der Wohnungen in eine gute Wohnlage begründeten Mieterhöhungen sind damit gestoppt und die jetzigen Mieter werden nicht zugunsten anderer zahlungskräftigerer Mieter verdrängt.
Rechtsanwalt Manfred Alex
FAMuW