Nach einem Urteil des BAG vom 20.09.2011besteht nach Erkrankung und nachfolgendem Tod im laufenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsabgeltungsanspruch,den die Erben geltend machen könnten.
Allerdings,wenn das Arbeitsverhältnis noch vor dem Tod beendet wird,entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch.
Das ist so ähnlich makaber,wie der Wettlauf der Erben und den Begünstigten einer Lebensversicherung nach einem Todesfall.Wer da zuerst kommt,hat die Summe.
goe