Der europäische Gerichtshof hat entschieden,daß die Bezahlungsunterschiede im BAT je nach Alter eine Diskriminierung jüngererAngestellter sind und damit Jüngere die Vergütung nach den Stufen für Ältere verlangen können.Wieweit rückwirkend das gehen wird ,wird demnächst das BAG entscheiden,was aber noch dauern kann.
Wer also noch nach dem BAT bezahlt wird oder bezahlt wurde,sollte auf jeden Fall etwaige Ansprüche geltend machen und ggfs.,um Verjährung (3-4 Jahre )zu vermeiden,auch zunächst einklagen oder mit seinem /ihrem Arbeitgeber einen Verjährungsverzicht vereinbaren.
Goergens-Rechtsanwältin-