Mitbestimmung bei Eingruppierung

im öffentlichen Dienst geht es  bei den Tarifverträgen,die dem BAT nachfolgen ,um die Mitbestimmung bei der Einordnung in die Vergütungsstufen

hierzu mehr ,wenn das nachfolgende angeklickt wird    stufen-mb.doc

Dieses Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg wurde durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg bestätigt(LAG Hamburg ,Urteil vom 26.11.2010 -6 TaBV 7/10).Die beim Bundesarbeitsgericht eingelegte Revision wurde von der Arbeitgeberseite wieder zurückgenommen,sodaß rechtskräftig feststeht,daß Mitbestimmung des Betriebsrats besteht.

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