Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg obsiegen die durch uns vertretenen Außendienstler des BOD auch vor dem Bundesarbeitsgericht .Am 21.03.2012 hat das BAG rechtskräftig entschieden,daß die Höhergruppierung zu erfolgen hat .Geklagt hatten ca. 20 Beschäftigte.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich nunmehr auf Nachzahlungen -z.T. bis 2005 rückwirkend -freuen.
Eines der BAG Urteile hier zum Weiterlesen(ist aber echt harter Stoff !) BAG ,Urteil vom 21.03.2012 -4 AZR 266/10-