Das Land Meck-Pomm.verweigerte einer Lehrerin den bereits abgeschlossenen Altersteilzeitvertrag zu beginnen,weil sie länger krank gewesen war und Krankengeld bezog.
Damit kam das Land beim Landesarbeitsgericht nicht durch.
Ein anderslautendes Urteil hätte fatale Konsequenzen gehabt.Die Altersteilzeit wurde gerade deshalb geschaffen,um Beschäftigte nach einem langen Arbeitsleben und evtl. sich verschlechterndem Gesundheitszustand einen für beide Seiten verträglichen Ausstieg zu ermöglichen. (LAG Mecklenburg-Vorpommern,Urteil vom 29.06.2011-2 Sa 7/11)