Archive for Juli, 2012

Überschuldete Erbschaft

Dienstag, Juli 17th, 2012

Stiftung Warentest warnt in Heft Juli 2012 vor der Annahme überschuldeter Erbschaften.Dabei wird zu recht auf die kurze Frist verwiesen,die für die Ausschlagung von Erbschaften bleibt,nämlich 6 Wochen.

In dieser Zeit muß festgestellt werden,was vorhanden ist und wo Schulden lauern ,u.a. wenn ein Hausgrundstück vererbt wird,auf dem noch Hypotheken lasten und das saniert werden muß.

Nicht erwähnt wird die Schuldenfalle Mietwohnung des Erblassers.

Ein Erbe übernimmt in der Regel auch die Mietwohnung des Erblassers,die er mit einem Sonderkündigungsrecht ,innerhalb eines Monats mit einer Dreimonatsfrist , kündigen kann.Dadurch  sind die Mieten zunächst in der Regel 3 bis 4 Monate lang weiter zu zahlen.

Hinzukommen-gerade bei lange nicht renovierten Wohnungen- umfangreiche Schönheitsreparaturverpflichtungen,die sich in der Größenordnung von 5000,00EURO bewegen können.

Hier muß zunächst geprüft werden,ob die entsprechenden Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag überhaupt wirksam sind und dann ob der Nachlaß diese Kosten auch deckt.

Auch sollte vermieden werden,die Erbschaft vorzeitig anzunehmen,indem man die Möbel verkauft u.ä.

Sollte die Ausschlagungsfrist verstrichen sein und sich dann die Überschuldung herausstellen,gibt es weitere etwas komplizierte  Möglichkeiten,das eigene Vermögen aus der Haftung herauszuhalten,aber das sprengt jetzt den Rahmen dieses Beitrags.

 -Goergens-

Erbrechtliche Ansprüche drohen zum 31.12.2012 zu verjähren

Dienstag, Juli 17th, 2012

Die neuen Verjährungsregeln sind nicht mehr so neu,daß sie noch in aller Betroffenen Gedächtnis sind.Die ergingen zum 1.Januar 2010,wirken sich aber jetzt erst massiv aus.

 Für erbrechtliche Ansprüche wurde eine massive Verkürzung von 30 Jahren auf 3 Jahre eingeführt,jedenfalls bis auf wenige Ausnahmen.Es gibt Übergangsregeln,die bewirken,daß auch Erbfälle aus den Jahren 2009 und früher betroffen sind.

Lassen Sie daher unbedingt die Fristen überprüfen,falls noch Ansprüche ungeklärt sind.

 -Goergens-

Niedrigere Beiträge bei Verzicht auf freie Anwaltswahl

Dienstag, Juli 17th, 2012

Die Rechtschutzversicherungen versuchen nunmehr bereits seit mehreren Jahren ihre Kosten dadurch zu senken,daß sie mit bestimmten Anwaltskanzleien Exklusivverträge schließen und diese im Gegenzug niedrigere Gebühren berechnen. Zum Teil stellen die Versicherungen aber auch Rechtsberater ein.

Eine Variante,die Rechtsuchenden davon abzuhalten,sich ein Anwaltsbüro ihres Vertrauens auszusuchen ,besteht darin ,daß sie einen niedrigeren Beitrag verlangen,wenn ihren Empfehlungen gefolgt wird oder daß sie auf die Selbstbeteiligungsbeträge ganz oder zum Teil verzichten.

Diesen indirekten Zwang ,ein bestimmtes Anwaltsbüro zu beauftragen ,haben einige Gerichte für mit unserer Verfassung nicht vereinbar gehalten ,andere Gerichte halten das für zulässig.Das letzte Wort-ein höchstrichterliches Urteil- ist noch nicht gesprochen .

 In der Zwischenzeit sind die Rechtschutzversicherungen vorsichtiger geworden und respektieren offenbar,daß von  ihrer Anwaltsempfehlung kein Gebrauch gemacht wird;allerdings nur,wenn man sie darauf anspricht.

Also, lassen Sie sich nichts aufschwatzen!Ich verfolge die Entwicklung-zugegebenermaßen nicht ohne auch ein gewisses Eigeninteresse- im Interesse der optimalen anwaltlichen Beratung  weiter und empfehle auch weiterhin ,Rechtschutzversicherungen abzuschließen,gerade auch im Hinblick auf die Kostentragungsverpflichtung bei den Arbeitsgerichten(jede Seite trägt ihre Kosten in der 1.Instanz grundsätzlich selbst).

-Goergens-Fachanwältin für Arbeitsrecht

die-25-hartesten-scheidungstricks

Mittwoch, Juli 4th, 2012

Arztbesuche sind bekanntlich die Chance, in alten Zeitschriften zu blättern. So sprang mir kürzlich im Wartezimmer eines  Arztes die Überschrift eines „Focus“ ins Auge:

 „Die 25 härtesten Scheidungstricks“

Da war ich natürlich gespannt, ob ich etwas Neues lernen könnte. Ich war enttäuscht. Überrascht hat mich nur der Trick, möglichst viele gute Anwälte zur Beratung aufzusuchen, damit diese die Gegenseite wegen der vorherigen Tätigkeit für den anderen nicht mehr vertreten dürfen. Bei diesem „Trick“ geht „Focus“ wohl davon aus, dass nur die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf den ersten Plätzen der  „Focus“-Rankinglisten etwas taugen. Zum Glück kenne ich schon mehr – und das nicht nur, weil ich dabei  an meine Kollegin Goergens und meinen Kollegen Alex und mich denke! Tatsächlich dürfte das Blockieren guter Anwälte und Anwältinnen ein teures Vergnügen werden…

Ansonsten stört mich an der Trickkiste des „Focus“, dass so getan wird, als könnte man ohne Tricks im Trennungs- und Scheidungsverfahren nicht bestehen und als sei es ganz normal, in einem solchen Verfahren, zu lügen, zu betrügen und zu erpressen.

 Passiert so etwas trotzdem, ist es natürlich wichtig, die Taktik zu entlarven und Gegenstrategien zu entwickeln. Um seine Rechte in einem Scheidungsverfahren zu wahren, muss man aber nicht mit Tricks und Lug und Trug spielen, sondern seine Rechte kennen und sie zur Geltung bringen.

 Ich bin dann noch der Versuchung erlegen, die von Focus gebotene Möglichkeit zum Faxabruf zu einigen ausgewählten Scheidungsthemen zu nutzen. Da war ich dann doch überrascht, dass der „Focus“ in 2012 offenbar Texte von Fachleuten verbreitet, die diese vor der Gesetzesänderung im Jahr 2009 geschrieben haben. Jedenfalls sind einige dort genannte Zahlen und auch rechtliche Ausführungen veraltet.

 Es bleibt die Frage: Was wollte „Focus“ mit diesem Aufmacher seinen Lesern bieten?

 Hoffentlich jedenfalls nicht die Vorstellung, dass eine richtig gute Scheidung giftig und trickreich sein muss.

Theel-Fachanwältin für Familienrecht-