Erbrechtliche Ansprüche drohen zum 31.12.2012 zu verjähren

Die neuen Verjährungsregeln sind nicht mehr so neu,daß sie noch in aller Betroffenen Gedächtnis sind.Die ergingen zum 1.Januar 2010,wirken sich aber jetzt erst massiv aus.

 Für erbrechtliche Ansprüche wurde eine massive Verkürzung von 30 Jahren auf 3 Jahre eingeführt,jedenfalls bis auf wenige Ausnahmen.Es gibt Übergangsregeln,die bewirken,daß auch Erbfälle aus den Jahren 2009 und früher betroffen sind.

Lassen Sie daher unbedingt die Fristen überprüfen,falls noch Ansprüche ungeklärt sind.

 -Goergens-

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