Die Rechtschutzversicherungen versuchen nunmehr bereits seit mehreren Jahren ihre Kosten dadurch zu senken,daß sie mit bestimmten Anwaltskanzleien Exklusivverträge schließen und diese im Gegenzug niedrigere Gebühren berechnen. Zum Teil stellen die Versicherungen aber auch Rechtsberater ein.
Eine Variante,die Rechtsuchenden davon abzuhalten,sich ein Anwaltsbüro ihres Vertrauens auszusuchen ,besteht darin ,daß sie einen niedrigeren Beitrag verlangen,wenn ihren Empfehlungen gefolgt wird oder daß sie auf die Selbstbeteiligungsbeträge ganz oder zum Teil verzichten.
Diesen indirekten Zwang ,ein bestimmtes Anwaltsbüro zu beauftragen ,haben einige Gerichte für mit unserer Verfassung nicht vereinbar gehalten ,andere Gerichte halten das für zulässig.Das letzte Wort-ein höchstrichterliches Urteil- ist noch nicht gesprochen .
In der Zwischenzeit sind die Rechtschutzversicherungen vorsichtiger geworden und respektieren offenbar,daß von ihrer Anwaltsempfehlung kein Gebrauch gemacht wird;allerdings nur,wenn man sie darauf anspricht.
Also, lassen Sie sich nichts aufschwatzen!Ich verfolge die Entwicklung-zugegebenermaßen nicht ohne auch ein gewisses Eigeninteresse- im Interesse der optimalen anwaltlichen Beratung weiter und empfehle auch weiterhin ,Rechtschutzversicherungen abzuschließen,gerade auch im Hinblick auf die Kostentragungsverpflichtung bei den Arbeitsgerichten(jede Seite trägt ihre Kosten in der 1.Instanz grundsätzlich selbst).
-Goergens-Fachanwältin für Arbeitsrecht