Überschuldete Erbschaft

Stiftung Warentest warnt in Heft Juli 2012 vor der Annahme überschuldeter Erbschaften.Dabei wird zu recht auf die kurze Frist verwiesen,die für die Ausschlagung von Erbschaften bleibt,nämlich 6 Wochen.

In dieser Zeit muß festgestellt werden,was vorhanden ist und wo Schulden lauern ,u.a. wenn ein Hausgrundstück vererbt wird,auf dem noch Hypotheken lasten und das saniert werden muß.

Nicht erwähnt wird die Schuldenfalle Mietwohnung des Erblassers.

Ein Erbe übernimmt in der Regel auch die Mietwohnung des Erblassers,die er mit einem Sonderkündigungsrecht ,innerhalb eines Monats mit einer Dreimonatsfrist , kündigen kann.Dadurch  sind die Mieten zunächst in der Regel 3 bis 4 Monate lang weiter zu zahlen.

Hinzukommen-gerade bei lange nicht renovierten Wohnungen- umfangreiche Schönheitsreparaturverpflichtungen,die sich in der Größenordnung von 5000,00EURO bewegen können.

Hier muß zunächst geprüft werden,ob die entsprechenden Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag überhaupt wirksam sind und dann ob der Nachlaß diese Kosten auch deckt.

Auch sollte vermieden werden,die Erbschaft vorzeitig anzunehmen,indem man die Möbel verkauft u.ä.

Sollte die Ausschlagungsfrist verstrichen sein und sich dann die Überschuldung herausstellen,gibt es weitere etwas komplizierte  Möglichkeiten,das eigene Vermögen aus der Haftung herauszuhalten,aber das sprengt jetzt den Rahmen dieses Beitrags.

 -Goergens-

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