Nicht zu früh freuen – oder: Wer zuletzt lacht…
Es gab ja schon seit einiger Zeit Gerüchte um die neue Düsseldorfer Tabelle. Von Erhöhungen von etwa 10 Euro monatlich war da die Rede . Der Selbstbehalt sollte unverändert bleiben.
Wir Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht sind geplagt von überraschenden Änderungen. Es ist immer ägerlich, wenn man neue Regelungen erst erfährt, wenn schon alles auf alter Grundlage berechnet oder gar geregelt ist.
Nun ist es immerhin schon zum Nikolaus raus, dass ab 01.01.2013 beim Kindesunterhalt neu zu rechnen ist.
Aber: Es ist anders gekommen als gedacht. Es werden nicht die Unterhaltssätze hochgesetzt, sondern die Selbstbehalte für die Unterhaltspflichtigen. (1000 Euro für Erwerbstätige und 800 Euro für nicht Erwerbstätige) Aus deren Sicht überfällig, denn die Preissteigerungen seit der letzten Änderung belasten gerade den kleinen Geldbeutel.
Aber: Die Kehrseite ist, dass die Unterhaltsbeträge für diejenigen, die von den kleinen Geldbeuteln abhängig sind, real sinken werden. Wer nämlich von einem Nettoeinkommen in Höhe von 1200 Euro bislang z.B. einen Mindestunterhalt in Höhe von 225 Euro gezahlt hat ( – das ging beim Selbstbehalt von 950 Euro -) braucht ab 01.01.2013 nur noch 200 Euro zahlen, weil das Einkommen bei dem neuen Selbstbehalt nicht mehr hergibt.
Das heißt: Unter dem Strich werden viele Unterhaltsbeträge sinken können…