…nicht nur beim Kindesunterhalt gibt es zu Weihnachten Neues. Unbemerkt von großen Teilen der Fachöffentlichkeit ist die Bestimmung zur Herabsetzung und Befristung von Ehegattenunterhalt durch Beschluss des Bundestages vom 20.11.2012 geändert worden.
Nach langen Ehen soll der Unterhalt jetzt wieder an den ehelichen Lebensverhältnissen und nicht an den eigenen – durch die Ehe versäumten – Erwerbsmöglichkeiten orientiert werden.
Was das bedeuten wird, wird wieder längerfristig die Rechtsprechung beschäftigen, so dass die kleine „Klarstellung“ nun wieder neue Unklarheit bringt.