FHH muß Zuweisung zum Jobcenter beenden

so entschied das Arbeitsgericht Hamburg -Az.: 15 Ca 604/12- am 22.08.2013 im Fall eines langjährig im Jobcenter team.arbeit.hamburg tätigen Mitarbeiters.

Der von mir vertretene Mitarbeiter war bereits vor seiner Tätigkeit in der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit.hamburg in 2 Sozialämtern mit vielen schwierigen Fällen und z.T. mit Gewalt konfrontiert.
Diese schweren Belastungen führten bei meinem Mandanten dazu,daß er viele Monate arbeitsunfähig war und letztlich nicht mehr imstande war, seine Tätigkeit im Jobcenter fortzusetzen.

Obwohl dies durch ärztliche Atteste belegt war,hatte die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeberin es über mehrere Monate abgelehnt,die Zuweisung zum Jobcenter zu beenden und ihm eine Tätigkeit bei der FHH zuzuweisen.
Die Beendigung der Zuweisung zum Jobcenter kann aus gesundheitlichen Gründen verlangt werden.
Das Arbeitsgericht folte unserer Argumentation und sah die FHH als verpflichtet an,die Zuweisung meines Mandanten zum Jobcenter aus gesundheitlichen Gründen zu beenden.
Die FHH weigert sich allerdings,dem Urteil,das vorläufig vollstreckbar ist ,nachzukommen,sodaß von uns die Zwangsvollstreckung gegen die FHH eingeleitet werden mußte.

Sobald die Urteilsbegründung vorliegt oder es weitere Entwicklungen gibt,werde ich weiter berichten.

-Goergens-

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.