Was meinen Sie: Kann man Scheidungskosten (Anwalt und Gericht) von der Einkommensteuer absetzten?
Pst, wenn Sie es wissen – nicht weiter sagen. Es ist ein Geheimnis!
Jedenfalls gibt es auf der Internet-Seite des Bundesfinanzministeriums keine Antwort auf die Frage.
Da ist die Zeitung „Die Welt“ besser aufgestellt. Dort konnte man nämlich kürzlich nachlesen, dass das Bundesfinanzministerium diese Kosten nicht als absetzbare außergewöhnliche Belastung ansehen möchte. Das löst bei den interessierten Betroffenen Erstaunen aus.
Die Absetzbarkeit war noch im Vordruck für die Steuererklärung 2012 ausdrücklich als Beispielfall genannt. Das entsprach dem Stand der Rechtsprechung zu dieser Frage und es wird hierzu auch noch ein weiteres – für die Steuerpflichtigen günstiges – Urteil des Bundesfinanzhofes erwartet.
Nun findet sich im Vordruck für die Einkommenssteuererklärung 2013 kein Hinweis mehr auf die Scheidungskosten. Das bedeutet nicht, dass damit die Absetzbarkeit entfällt. Die Formulierung in dem einschlägigen § 33 des Einkommenssteuergesetzes ist zwar so geändert worden, dass die Scheidungs- und Scheidungsfolgekosten nicht als „außergewöhnliche Belastung“ vorgesehen sind – damit ist die Sache aber nicht entschieden.
Sie sollten daher jedenfalls mit ihrer Steuererklärung 2013 beantragen, dass etwaige Scheidungs- und Scheidungsfolgenkosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Wenn dies abgelehnt wird, kann man Einspruch einlegen und es wird dann – früher oder später – eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes geben. Dies kann in näherer Zukunft in dem schon laufenden Verfahren oder später in den zu erwartenden Musterverfahren geschehen…
Es ist ärgerlich, dass eine klare und entlastende Regelung (Absetzbarkeit in 2012) so klammheimlich aus dem Programm genommen wird und die Steuerpflichtigen wieder in eine ungeklärte Rechtslage gebracht werden.
Vielleicht kann das Bundesfinanzministerium mal darüber nachdenken, ob die Scheidungs- und Scheidungsfolgekosten dann eher als „haushaltsnahe Dienstleistung“ zu betrachten sind…
20.03.2014 Cornelia Theel Fachanwältin für Familienrecht
www.alex-goergens-theel.de