…melden einige Zeitungen in dicken Lettern über das Ergebnis einer Promi-Scheidung. Soll die Leserin / der Leser Mitleid haben? Soll der, der den Unterhalt bekommt, ein Bösewicht sein?
Na klar, die Leserschaft soll alles über das Leben der Leinwand- und Fernseh-Idole serviert bekommen. Aber eigentlich ist es keine Schlagzeile in der Zeitung wert, wenn ein Ehegatte an den anderen nach der Scheidung Unterhalt bezahlen muss. Für einen solchen Beschluss gibt es immer einen Grund, der im Gesetz steht, nämlich:
Unterhalt wegen Kinderbetreuung
Unterhalt wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Unterhalt wegen Krankheit
Unterhalt wegen Alters
oder – wenigstens vorübergehend – den sogenannten Aufstockungsunterhalt , weil man seinen Bedarf nur teilweise selber decken kann und eventuell wegen der Ehe seine eigene berufliche Entwicklung / Karriere zurückgestellt hat .
Das ist bei näherer Betrachtung nicht besonders aufregend. Und wenn die rechtlichen Vorausetzungen vorlegen, dann sollen auch (weibliche) Promis Unterhalt zahlen müssen, so wie sie sich – wie Nicht-Promis auch – gegen unberechtigte Forderungen wehren können.
Damit das alles gut läuft, gibt es die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht. Zum Beispiel unter:
Das sind meine Gedanken am Morgen aus der U-Bahn.
26.11.2014 Cornelia Theel