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Eine Entlastung für Unterhaltspflichtige…

Dienstag, Dezember 9th, 2014

…sieht die neue Düsseldorfer Tabelle (gültig ab 01.01.2015) beim Kindesunterhalt für Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen vor. Für alle anderen gibt es auf den ersten Blick keine Veränderungen.

Vor einigen Jahren hatten die Unterhaltssätze einen großen Sprung nach oben gemacht. Seitdem warten betreuende Elternteile gespannt auf die jeweils neue Düsseldorfer Tabelle und hoffen, dass es mehr Unterhalt für die Kinder geben wird. Aber auch die neue Tabelle sieht keine Anhebung des Kindesunterhaltes vor, stattdessen  könnte sich eine Reduzierung ergeben.

Verändert haben sich nämlich die Selbstbehalte für die Unterhaltspflichtigen. Diese dürfen gegenüber Ihren minderjährigen Kindern ab dem 01.01.2015 Euro 1.080,00 (nicht Erwerbstätige Euro 880,00) und gegenüber ihren volljährigen Kindern Euro 1.300,00 für sich behalten. Weil es dadurch weniger verteilbares Einkommen gibt, kann eine Reduzierung des Zahlbetrages anstehen. Wenn es titulierte Unterhaltsansprüche gibt, geht das aber nicht automatisch, sondern die Titel müssen geändert werden.

Beim Elternunterhalt wird der Grundselbstbehalt auf Euro 1.800,00 angehoben.

Nachzulesen bei: http://www.Düsseldorfer Tabelle 2015

Cornelia Theel 09.12.2014