Archive for the ‘Erbrecht’ Category

Überschuldete Erbschaft

Dienstag, Juli 17th, 2012

Stiftung Warentest warnt in Heft Juli 2012 vor der Annahme überschuldeter Erbschaften.Dabei wird zu recht auf die kurze Frist verwiesen,die für die Ausschlagung von Erbschaften bleibt,nämlich 6 Wochen.

In dieser Zeit muß festgestellt werden,was vorhanden ist und wo Schulden lauern ,u.a. wenn ein Hausgrundstück vererbt wird,auf dem noch Hypotheken lasten und das saniert werden muß.

Nicht erwähnt wird die Schuldenfalle Mietwohnung des Erblassers.

Ein Erbe übernimmt in der Regel auch die Mietwohnung des Erblassers,die er mit einem Sonderkündigungsrecht ,innerhalb eines Monats mit einer Dreimonatsfrist , kündigen kann.Dadurch  sind die Mieten zunächst in der Regel 3 bis 4 Monate lang weiter zu zahlen.

Hinzukommen-gerade bei lange nicht renovierten Wohnungen- umfangreiche Schönheitsreparaturverpflichtungen,die sich in der Größenordnung von 5000,00EURO bewegen können.

Hier muß zunächst geprüft werden,ob die entsprechenden Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag überhaupt wirksam sind und dann ob der Nachlaß diese Kosten auch deckt.

Auch sollte vermieden werden,die Erbschaft vorzeitig anzunehmen,indem man die Möbel verkauft u.ä.

Sollte die Ausschlagungsfrist verstrichen sein und sich dann die Überschuldung herausstellen,gibt es weitere etwas komplizierte  Möglichkeiten,das eigene Vermögen aus der Haftung herauszuhalten,aber das sprengt jetzt den Rahmen dieses Beitrags.

 -Goergens-

Erbrechtliche Ansprüche drohen zum 31.12.2012 zu verjähren

Dienstag, Juli 17th, 2012

Die neuen Verjährungsregeln sind nicht mehr so neu,daß sie noch in aller Betroffenen Gedächtnis sind.Die ergingen zum 1.Januar 2010,wirken sich aber jetzt erst massiv aus.

 Für erbrechtliche Ansprüche wurde eine massive Verkürzung von 30 Jahren auf 3 Jahre eingeführt,jedenfalls bis auf wenige Ausnahmen.Es gibt Übergangsregeln,die bewirken,daß auch Erbfälle aus den Jahren 2009 und früher betroffen sind.

Lassen Sie daher unbedingt die Fristen überprüfen,falls noch Ansprüche ungeklärt sind.

 -Goergens-

kündigung mit positiven folgen

Freitag, Oktober 28th, 2011

Nach einem Urteil des BAG vom 20.09.2011besteht nach Erkrankung und nachfolgendem Tod im laufenden Arbeitsverhältnis kein Urlaubsabgeltungsanspruch,den die Erben geltend machen könnten.

Allerdings,wenn das Arbeitsverhältnis noch vor dem Tod  beendet wird,entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch.

Das ist so ähnlich makaber,wie der Wettlauf der Erben und den Begünstigten einer Lebensversicherung nach einem Todesfall.Wer da zuerst kommt,hat die Summe.

goe