Archive for the ‘Höhergrppierung Öff.Dienst’ Category

Die Stufen der Eingruppierung besser geltend machen

Donnerstag, Oktober 30th, 2014

von der Arbeitsgerichtentscheidung ,wonach auch die Stufen genau bezeichnet werden müssen ,wenn man höhere Bezahlung im Öffentlichen Dienst geltend machen will ,hatte ich berichtet.

In der 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht Hamburg neigte das Gericht zu der Auffassung,daß Stufen nicht ausdrücklich geltend gemacht werden müßten,da -bis auf wenige Ausnahmen – ein Stufenaufstieg nach Zeitablauf automatisch erfolge.Weil das höchstinstanzliche Arbeitsgericht -das Bundesarbeitsgericht- diese Frage aber noch nicht entschieden hatte und keiner weiß,wie so eine Entscheidung aussehen wird,gab es in Hamburg einen Vergleich .

Sie Sache ist damit immer noch offen.

Es empfiehlt sich daher nach wie vor,auch die Stufen ausdrücklich bei der Abfasssung einer Geltendmachung gemäß § 37 TV-L zu beziffern.

Goergens
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Auch Stufen müssen schriftlich geltend gemacht werden !

Montag, August 12th, 2013

meint jedenfalls die 17. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg in ihrem Urteil vom18.07.2013-17 Ca 1/13-.Eine Begründung hierfür liegt noch nicht vor.

Was ist der Hintergrund ?
Im Bereich des Öffentlichen Dienstes müsssen Ansprüche von den Beschäftigten schriftlich geltend gemacht werden,sonst sind sie unwiderbringlich verfallen (Vgl.u.a.§ 37 TV-L).
Auch wenn ein Beschäftigter der Auffassung war und ist,daß seine Entgeltguppe eine höhere sein müßte z.B. EG 9 statt EG 8 ,so mußte schriftlich verlangt werden,daß die Bezahlung gemäß EG 9 zu erfolgen hätte.
Mit den neuen Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst wurden die Entgeltgruppen weiter unterteilt in sogenannte Stufen,auch Faktorstufen genannt.Wenn eine bestimmte Anzahl von Jahren in einer Entgeltgruppe verbracht wurde,erfolgt bis Stufe 3 eine automatische Höherstufung,ab Stufe 3 kann die persönliche Leistung zur Beschleunigung oder Verlangsamung des Erreichens der höheren Stufe führen(vgl. § 16 TV-L).

Die bisherige Praxis war die,daß die Stufen nicht ausdrücklich geltend gemacht wurden,da sie sich automatisch aus den in der Entgeltgruppe verbrachten Jahresanzahl ergaben.
Diese Praxis ist nach dem vorstehenden Urteil risikobehaftet.
Es kann nur jeder/m Beschäftigten geraten werden,auch die Stufen ausdrücklich geltend zu machen,da sonst Ansprüche verloren gehen könnten.

Ich wrede weiter berichten,wie die Sache ggfs. in der nächsten Instanz weiter geht.

-Goergens-Fachanwältin für Arbeitsrecht

Beschäftigte des Bezirksordnungsdienst auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich

Donnerstag, Juni 21st, 2012

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg obsiegen die durch uns vertretenen Außendienstler des BOD auch vor dem Bundesarbeitsgericht .Am 21.03.2012 hat das BAG  rechtskräftig entschieden,daß die Höhergruppierung zu erfolgen hat .Geklagt hatten ca. 20 Beschäftigte.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich nunmehr auf Nachzahlungen -z.T. bis 2005 rückwirkend -freuen.

Eines der BAG Urteile hier zum Weiterlesen(ist aber echt harter Stoff !) BAG ,Urteil vom 21.03.2012 -4 AZR 266/10-