im Anschluß an den vorherigen Beitrag teile ich mit,daß die FHH nach der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dem Urteil des Arbeitsgerichts Folge geleistet hat und die Zuweisung zum Jobcenter team.arbeit.hamburg zurückgenommen hat.
Unser Mandant muß nun bei der FHH beschäftigt werden.
Goergens
-Fachanwältin für Arbeitsrecht-