nach einer langen außergerichtlichen Auseinandersetzung und einem kurzen gerichtlichen Streit hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Arbeitgeber die Zuweisung einer Arbeitnehmerin zum Jobcenter beendet .
Jahrelang hatten die FHH und das Jobcenter sich -trotz Vorliegen ärztlicher Atteste- geweigert,zu akzeptieren,daß die Arbeitnehmerin zu einer Tätigkeit im Jobcenter,team.arbeit.hamburg, gesundheitlich nicht mehr in der Lage war.Die Belastungen durch die Konfrontation mit z.T. aggressiv auf die Entscheidungen im Jobcenter reagierenden „Kunden“ waren einfach zu groß.
Offenbar bewegt sich ohne eine Klage in solchen Fällen nichts.
Dorothea Goergens
Fachanwältin für Arbeitsrecht