so entschied das Arbeitsgericht Hamburg vorgestern,am 28.10.2014.
Sobald mir die Begründung im Einzelnen vorliegt,werde ich weiter berichten.
Das Besserstellungsverbot untersagt es den Großforschungseinrichtungen und weiteren Empfängern von Zuwendungen des Bundes,ihre Beschäftigten “ besser zu stellen “ als die Beschäftigten des Bundes.
Leider weiß keiner so genau,wer da mit wem verglichen werden soll ,was auch das Bundesarbeitsgericht in einer Urteilsbegründung bereits einmal festgestellt hatte.
Goergens
Fachanwältin für Arbeitsrecht